Info-Stände
Überblick über die Unterschiede
Unter Umständen ist es besser, einen Infostand statt einer Versammlung anzumelden. Dann ist es eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund mit Sondernutzungsrecht und keine politische Kundgebung nach Versammlungsgesetz. Auch, wenn eine politische Versammlung kostenlos ist, und auch nicht abgelehnt werden kann, gibt es einige Nachteile, weil man sich ans Versammlungsgesetz halten muss.
Vor-/Nachteile | Infostand | Versammlung |
Vorlaufzeit (min.) | 1-2 Wochen | 48 Stunden |
Anmeldung | Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis | Einreichung einer Durchführungsanzeige |
Werbung | Jederzeit | Erst nach Anzeige |
Behörde | Ordnungsamt | Ordnungsamt |
Kosten | 5-20 Euro pro Stand | Kostenlos |
Anmelder | Privat oder Verein | Privatperson verantwortlich |
Charakter | Informationsverteilung, Unterschriftensammlung, Mitgliederwerbung, Verkauf | Kundgebung politischer Meinung. Aufklärung |
Ort | Freier Platz auf öffentlichen Gehwegen/Fußgängerzone | Je nach Größe und Route, öffentliche Plätze und Straßen |
Einnahmen | Mit Gewerbeerlaubnis auch Verkauf | Nur Spenden erlaubt |
Nähe zu andern | Gute Ergänzung zu Wochenmärkten, Stadtfesten, Flohmärkten, Shopping-Centern etc. | Besser getrennt von anderen Veranstaltungen |
Wie melde ich einen Infostand an?
Zunächst ist es wichtig, einen guten Ort für einen Infostand auszuwählen. Generell gilt: möglichst, wo viele Menschen langgehen und zwar dann, wenn sie auch etwas Zeit haben. Zum Beispiel auf Wochenmärkten, in Fußgängerzonen oder an anderen belebten Plätzen, wo sich Menschen in ihrer Freizeit aufhalten. Auf Marktflächen entscheidet der Veranstalter über die Möglichkeit einen Infostand aufzustellen, nicht die Gemeinde. Deshalb sollte man sich den Platz genauer anschauen und bei der Gemeinde nachfragen, welche Bürgersteige ringsherum nicht zum Veranstaltungsgelände gehören, aber für die Besucher auf dem Weg zum oder vom Marktgelände liegen. Sie können für einen Infostand zur selben Zeit genutzt werden. Es bietet sich auch an die öffentlichen Flächen rund um Stadtfeste, Flohmärkte oder andere Großveranstaltungen zu nutzen.